Jobcenter Märkischer Kreis: Mietsenkungsverfahren wegen 6,50 Euro
Hartz IV treibt seltene Blüten. Eine davon sind die angestrengten Zwangsumzüge. Am 03.11.2015 erhielt eine Leistungsberechtigte vom Jobcenter Märkischer Kreis eine Aufforderung Ihre Unterkunftskosten zu verringern: „Ihre Unterkunftskosten (Kaltmiete inkl. kalter Nebenkosten) übersteigen daher die angemessenen Kosten der Unterkunft um 6,50 €.“ „Gemäß § 22 Abs. 1 SGB II fordere ich Sie daher auf, im Rahmen Ihrer Möglichkeiten Ihre Aufwendungen für die Unterkunft bis zum 31.05.2016 auf das...