Kreisjugendamt und -polizeibehörden kooperieren
Kinder besser schützen
„Alle Kinder haben ein Recht auf ein gewaltfreies Aufwachsen. Gewalt gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen und das Recht von Kindern auf körperliche, geistige und seelische Unversehrtheit erfordert verbindliche Hilfe- und Schutzmaßnahmen im Zusammenwirken der Behörden. Das Kreisjugendamt und die zuständigen Kreispolizeibehörden - als eine Verantwortungsgemeinschaft mit verschiedenen Rollen und gesetzlichen Aufgaben - sollen die Herausforderungen gemeinsam bewältigen“...