Schutz für Frauen und Mädchen vor häuslicher Gewalt
Auffangnetz der Kooperation zwischen POLIZEI und FRAUENFORUM UNNA funktioniert Am 1. Januar 2002 trat in Deutschland das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) in Kraft. Damit wurde häusliche Gewalt nicht länger als Privatangelegenheit angesehen, die die Beteiligten unter sich auszutragen hatten, der Schutz davor wurde zur gesetzlich verpflichtenden staatlichen Aufgabe. „Für Nordrhein-Westfalen gilt ergänzend der § 34a des Polizeigesetzes NRW", erläutert Landrat Michael Makiolla als Chef der...