Überregionales
Kein närrischer Ausnahmezustand am Steuer!
Der Kreis Mettmann steht spätestens ab Weiberfastnacht, 23. Februar, und bis zum Aschermittwoch, 1. März, wieder einmal unter spürbarem Einfluss des rheinischen und bergischen Karnevals. Auch in der diesjährigen Karnevalszeit führt die symbolische Schlüsselübergabe in den Rathäusern zur zeitlich beschränkten Geltung des "Narrenrechts". Nur, die Kombination - Alkohol, Drogen und das Fahren von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr - fällt definitiv nicht unter den "närrischen...