Kontrollen

Beiträge zum Thema Kontrollen

Ratgeber
An den Tagen der Karnevalsumzüge im gesamten Duisburger Stadtgebiet wird schon frühmorgens das Einhalten der Halteverbote durch die Stadt kontrolliert. Bei Nichteinhaltung wird konsequent abgeschleppt. Das gilt nicht nur für den Rosenmontagszug in der Innenstadt, sondern für sämtliche Stadtteil-Umzüge wie etwa den Neumühler Viertelzug auf dem Foto.
Archivfoto: Reiner Terhorst

Halteverbote zu den Duisburger Karnevalsumzügen
Es wird kontrolliert und abgeschleppt

Die heiße Phase des Karnevals startet Anfang Februar auch in Duisburg, dann übernehmen die Jecken die Herrschaft und es gibt wieder zahlreiche Karnevalsumzüge im Stadtgebiet. Zu Karneval gelten auf den Zugund Aufstellstrecken der Duisburger Karnevalsumzüge eine Vielzahl von eigens aufgestellten Haltverboten. Die Halteverbote sind bei folgenden Karnevalszügen in den Stadtteilen Meiderich, Homberg, Wehofen, Hamborn, Serm, Neumühl sowie dem Rosenmontagszug in Stadtmitte zu beachten:...

  • Duisburg
  • 30.01.24
Ratgeber
Das Bürger- und Ordnungsamt weist auf die Haltverbote zu den Karnevalsumzügen in den Stadtteilen hin. | Foto: LK

Hinweis des Bürger- und Ordnungsamt
Haltverbote zu den Karnevalsumzügen beachten

Zu Karneval gelten auf den Zug- und Aufstellstrecken der Karnevalsumzüge eine Vielzahl von eigens aufgestellten Haltverboten (Verkehrszeichen 283). Die Halteverbote sind bei folgenden Karnevalszügen in den Stadtteilen Homberg, Wehofen, Hamborn, Serm, Neumühl sowie dem Rosenmontagszug in Stadtmitte zu beachten: Nelkensamstagszug Homberg / Moers am Samstag, 18. Februar; Kinderkarnevalszug Wehofen am Samstag, 18. Februar; Kinderkarnevalszug Hamborn am Sonntag, 19. Februar; Karnevalsumzug Serm am...

  • Duisburg
  • 15.02.23
Ratgeber
Mitarbeiter von Ordnungsamt und Beamte der Polizei werden über die Karnevalstage wieder Kontrollen durchführen und auf den Zügen und Festen Präsenz zeigen. | Foto: LK

Gemeinsam friedlich feiern
Kontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes bei Altweiberfeiern und Karnevalsumzügen

Auch Kinder und Jugendliche sollen gemeinsam mit den Erwachsenen ausgelassen Karneval feiern dürfen. Damit die heitere und fröhliche Stimmung nicht getrübt wird, sollten die Erwachsenen mit darauf achten, dass Kinder und Jugendliche nüchtern bleiben. Leider endet die Karnevalsparty jedes Jahr für einige Kinder und Jugendliche beim Jugendamt, auf dem Polizeirevier oder gar im Krankenhaus. In den vergangenen Jahren wurden bei den Kontrollen schon Kinder im Alter ab zwölf Jahren alkoholisiert...

  • Duisburg
  • 13.02.23
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