Ratgeber
Kontaktverbot zur Vermeidung der Cortonavirus-Ausbreitung
Stadt Hemer kündigt intensive Kontrollen an
Die NRW-Landesregierung hat per Rechtsverordnung ein landesweites Kontaktverbot ausgesprochen, um die Ausbreitung der Corona-Virus-Infektionen einzudämmen. In der Öffentlichkeit dürfen ab heute (Montag, 23. März 2020) nicht mehr als zwei Personen zusammenkommen. Ausnahmen im Überblick Ausnahmen gelten für Verwandte in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen. Minderjährige und unterstützungsbedürftige Personen dürfen...