Kommunalwahl 2020
Maskenpflicht in Duisburger Wahlräumen
Seit dem 31. August gilt die neue Corona-Verordnung. In dieser ist nunmehr unmissverständlich festgelegt, dass für Wählerinnen und Wähler bei Betreten von Wahlräumen und deren Zuwegen innerhalb von Gebäuden sowie in Warteschlangen vor den Gebäuden die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung besteht. Ziel ist ein umfassender Gesundheitsschutz für Wählerinnen und Wähler sowie Wahlhelfer. Für Personen, die den Mundschutz vergessen haben sollten, verfügen die Wahlvorstände vor Ort über einen...