Ratgeber
Keinen Alkohol mit zum Heimatfest nehmen
Haltern. Vom 30. August bis 1. September steigt das diesjährige Heimatfest. Wie in den vergangenen Jahren gilt nun wiederum das Niederlassungsverbot, welches in § 11a der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Haltern am See geregelt ist. Demnach ist den Besuchern öffentlicher Veranstaltungen im Bereich der Innenstadt das Niederlassen zum Verzehr mitgebrachter alkoholischer und alkoholhaltiger Getränke und der Verzehr...