Knutschfleck-Panne: 14-jähriger "Straftäter" zum DNA-Test
Unglaubliche Justizpanne: Ein Knutschfleck, den ein 14-Jähriger einer 13-Jährigen verpasste, landete vor dem Bundesverfassungsgericht: Der Jugendliche sollte wegen KIndesmissbrauchs belangt und in die Gendatei des Bundeskriminalamtes gespeichert werden! Hintergrund: Eltern des damals 13-jährigen beteiligten Mädchens in Thüringen hatten den Jungen angezeigt, nachdem es wohl "aus gegenseitiger Zuneigung" zu der "Tat" gekommen war. Neben dem Vorwurf des Kindemissbrauchs wurden bei dem Schüler 60...