Knochenmühle
Ennepe-Ruhr-Kreis erlässt Untersagung, Abwasser ist abzufahren
Der Schwelmer Firma Schmidt & Geitz (Knochenmühle) ist es seit Ende dieser Woche untersagt, im Betrieb anfallende Abwässer in die öffentliche Kanalisation und damit in die Kanalnetze der Städte Schwelm und Gevelsberg einzuleiten. Diese Untersagung sowie der Widerruf der entsprechenden Genehmigung hat die Kreisverwaltung mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung und mit der Androhung von Zwangsgeldern versehen. Das heißt: Auch wenn die Firma Rechtsmittel einlegen sollte, bliebe die...