und wieder eine rechtswidrige 100%-Sanktion entlarvt . . .
Mit dem Verweis auf eine aktuelle Entscheidung des 14. Senats des BSG vom 23. Juni 2016, Az. B 14 AS 30/15 R werden nahezu alle Sanktionen des Jobcenter Märkischer Kreis, die auf sogenannte Eingliederungsvereinbarungen gestützt werden, ausgehebelt. Diese „Knebelverträge“ des Jobcenters halten einer sozialgerichtlichen Überprüfung gemäß der aktuellen Vorgaben des Bundessozialgerichts nicht stand. In dem neu veröffentlichten Klagebeispiel wurde eine junge Frau ein weiteres Mal mit einer 100%igen...