Knallkörper

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Ratgeber
Alle Jahre wieder: Beim Silvesterfeuerwerk gibt es in Gladbeck klare Regeln. Foto: Archiv

Silvester in Gladbeck: Feuerwerk nur an zwei Tagen erlaubt

Der Jahreswechsel steht vor der Tür, und damit rückt auch das traditionelle Silvesterfeuerwerk näher. Die Stadt Gladbeck erinnert daher noch einmal an die Spielregeln bezüglich des Abbrennens und Zündens von Feuerwerkskörpern. Beim Kauf von Feuerwerkskörpern muss danach unterschieden werden, ob es sich um Feuerwerkskörper der Klasse I (Knallbonbons, kleine Bodenkreisel, Knallerbsen, Tischfeuerwerk) oder der Klasse II (Raketen, Sonnenräder, kleine Feuertöpfe, Römische Lichter, Böller) handelt. ...

  • Gladbeck
  • 20.12.17
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