Ratgeber
Knöllchen, Platzverweise, Personenkontrollen: Das darf das Ordnungsamt
„Ihr dürft sowieso nichts außer Knöllchen ausstellen“, das bekommen Marcel Otto und seine Kollegen vom Außendienst des Ordnungsamtes der Stadt Hagen häufiger zu hören. „Wenn wir dann erzählen, dass wir unter anderem auch Spielautomaten prüfen oder dem Verdacht der Scheinehe nachgehen, sind die meisten überrascht.“ Dabei dürfen die Mitarbeiter auch auf polizeiliche Rechte zurückgreifen und können bei Gefahr Personen kontrollieren oder in Gewahrsam nehmen. Schulschwänzer zur Schule fahren,...