Bürgerbegehren zum Erhalt des Klinikums Niederberg ist unzulässig
Im Rahmen der rechtlichen Prüfung des Bürgerbegehrens wurde durch die Verwaltung festgestellt, dass das von der Initiative angestrebte Bürgerbegehren unzulässig ist. Nach Überprüfung der Unterschriftenlisten ergaben sich zwar 4.366 gültige Unterschriften. Das erforderliche Quorum von 3.994 Unterschriften ist somit erreicht worden. In der weiteren rechtlichen Bewertung wurde jedoch festgestellt, dass die Fragestellung nicht den rechtlichen Vorgaben der Gemeindeordnung für das Land NRW...