Mehr Betreuungsplätze für kleine Kinder
Ab dem 1. August 2013 haben Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf die „frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege“. In Dortmund ist eine Versorgungsquote von 35 Prozent bis spätestens 2015 geplant. Rechtzeitig bis zum Beginn des nächsten Kindergartenjahres im August werdenErweiterungen und Umbauten in bestehenden Kitas fertig gestellt sein. Seit das Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Kitas und in...