Lünen ohne Forensik
OVG Münster hat in der Klage zur Standortfrage Forensik entschieden
. In der heutigen Verhandlung über das für das Land positive Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen aus 2017 hat der Senat des OVG Münster entschieden. Der Senat hat das Urteil des VG Gelsenkirchen kassiert und die Entscheidung der Bezirksregierung zur Genehmigung des Forensikstandortes gemäß der Bauvoranfrage des Landes für nicht rechtens erklärt. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Damit wurde nachdrücklich die Auffassung der BI-Vertreter bestätigt, dass die damalige Entscheidung des...