Politik
Jobcenter Märkischer Kreis lehnt die Übernahme von Kosten im Vorverfahren ab.
Wer sich gegen rechtswidrige Bescheide der Jobcenter zur Wehr setzt, hat immer Kosten, die von der Regelleistung des SGB II nicht erfasst sind. Eine Position „Selbstverteidigung gegen Behördenwillkür“ oder „Folgekosten bei Falschberatung“ ist im Warenkorb nicht vorgesehen. Dennoch entstehen für gewöhnlich bereits immense Kosten für Leistungsberechtigte, ehe denn überhaupt erwogen wird, einen Rechtsanwalt mit einem Mandat zu beauftragen. Zwar werden Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe auf...