Sportgeschäft hatte geklagt
Keine coronabedingte Entschädigung vom Land NRW
Mit Urteil vom 12. Mai 2021 hat die 2b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (Staatshaftungskammer, 2b O 110/20) die Klage eines Sportgeschäfts auf Zahlung einer Entschädigung wegen Schließung seines Geschäfts aufgrund der Coronaschutzverordnung abgewiesen. Die Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 22. März 2020 untersagte in § 5 Abs. 4 den Betrieb nahezu aller Einzelhandelsgeschäfte. Auch der Kläger musste sein Sportgeschäft bis zum 27. April 2020 schließen und erlitt dadurch...