KKV begrüßt Regelung im Arbeitsministerium, die Mitarbeiter in der Freizeit nicht per Anruf oder Mail zu stören
Jeder hat das Recht auf Unerreichbarkeit! ESSEN/Monheim am Rhein. „Schön dass das Bundesarbeitsministerium sich verpflichtet hat, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur noch in Ausnahmefällen in ihrer Freizeit per Anruf oder E-Mail zu stören. Damit hat Ursula von der Leyen genau das umgesetzt, was wir als KKV schon lange fordern: das „Recht auf Unerreichbarkeit’.“ Mit diesen Worten begrüßt Bernd-M. Wehner, Bundesvorsitzender des KKV, Verband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung, die...