Kirchenvorstände können auch per Videokonferenz tagen
Coronavirus zwingt zum Umdenken
Juristen der fünf (Erz-)Bistümer in NRW einigen sich auf einen neuen Umgang mit dem staatlichen Kirchenvermögens-Verwaltungs-Gesetz von 1924. Nun können die Kirchenvorstände der Pfarreien in der Corona-Zeit auch auf digitalem Weg Beschlüsse fassen. Die Kirchenvorstände der Pfarreien im Bistum Essen können ab dem 1. Mai ihre Sitzungen auch per Video-, Internet- oder Telefonkonferenz abhalten und auf diesem Weg auch Beschlüsse fassen. Was in Corona-Zeiten für viele Angestellte im Home-Office...