Politik
Anspruch auf wohnortnahen Kinderbetreuungsplatz (U 3) besteht
Mit zwei Eilentscheidungen vom 18. Juli 2013 hat das Verwaltungsgericht Köln die Stadt Köln verpflichtet, den Antragstellern ab dem 1. August 2013 einen Betreuungsplatz in einer wohnortnahen Kindertageseinrichtung zur Verfügung zu stellen. Nach Auffassung des Gerichts haben Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben (U-3-Betreuung), ab dem 1. August 2013 einen gesetzlichen Anspruch auf Zuteilung eines Betreuungsplatzes in einer wohnortnahen Kindertageseinrichtung. Die Grenze der...