Einbruch im Kindergarten
Besonders schwerer Fall des Diebstahl § 243 StGB
Ein mutmaßlicher Straftäter mit gering ausgeprägter Sozialkompetenz ist in einen Kindergarten in Brünen eingebrochen. Er/Sie/Es hat dabei eine neue, hochwertige Sicherheitstür ganz erheblich beschädigt, drei Laptops und ein Netbook mit Bildern sowie eine kleine Menge Bargeld gestohlen. Beim Durchwühlen nach Beute hat es/sie/er das Büro der Leitung durcheinandergebracht, einen Büroschrank mit Gewalt aufgebrochen und die erste Mitarbeiterin am frühen Morgen mit diesem Anblick in Angst und...