Ratgeber
SEPA gilt auch für Kfz-Steuer
Die Kraftfahrzeugsteuer wird nicht mehr von den Finanzämtern, sondern von den Zollämtern erhoben. Gleichzeitig wird das SEPA-Lastschriftverfahren für die Erhebung der Kfz-Steuer eingeführt. Darauf weist die Straßenverkehrsbehörde beim Kreis hin. Unterm Strich heißt das, dass bei Kfz-Zulassungen nicht mehr einfache Lastschrifteinzugsermächtigungen akzeptiert werden können, sondern für jede Zulassung ein SEPA-Mandat im Original vorgelegt werden muss. Welche Regelungen bisher galten und was neu zu...