Kommentar: Kennzeichen-Stadtkürzel jetzt zum Mitnehmen
Zugegeben: Ich bin ein wenig hin- und hergerissen beim Thema mit der Kennzeichen-Mitnahme. Ab dem 2. Januar ist es möglich, dass Fahrzeughalter bei einem Umzug in eine andere Stadt im gesamten Bundesgebiet das bisherige Kennzeichen beibehalten können. Einerseits: Muss ich aus irgendwelchen Gründen die Heimat verlassen, kann ich über das Kontrollschild meines Autos für alle sichtbar ein Bekenntnis zur alten Gemeinde durch die Gegend kutschieren. Aber: Ein beliebtes „Reisespiel“ aus Kindertagen...