Am 1. März ist es wieder soweit: Für alle Arten von Kleinkrafträdern beginnt das neue Versicherungsjahr. Wer bis dahin nicht sein altes schwarzes gegen ein neues blaues Kennzeichen ausgewechselt hat, steht ohne Versicherungsschutz da und macht sich überdies strafbar, darauf macht die HUK-Coburg aufmerksam. Die Kennzeichen gibt es direkt bei der Versicherung. Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, gehören unter anderem Kleinkrafträder wie Mofas, Mopeds und Roller oder...