Überregionales
Gültige Versicherungskennzeichen sind jetzt schwarz
Das Versicherungsjahr endete am 28. Februar, um 24 Uhr, für all jene Fahrzeuge, die ein so genanntes Versicherungskennzeichen tragen müssen. Dazu zählen nicht nur alle Mopeds und Roller, sondern alle Kleinkrafträder mit einem Hubraum von maximal 50 Zentimeter und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Kilometer pro Stunde. Darunter fallen zusätzlich aber auch alle Mofas und Mopeds aus Produktionen der ehemaligen DDR mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 Kilometer pro Stunde, die erstmals...