Politik
Montagsdemo fordert generelle kostenlose Gesundheitsversorgung für Menschen mit geringem Einkommen
Die Belastungsgrenze für Zuzahlungen für Krankenkassenleistungen von 2% bzw. 1% des jährlichen Bruttoeinkommens (bei chronisch Kranken) ist bei Transferbeziehern von Hartz IV bzw. der Grundsicherung und anderen Menschen mit geringem Einkommen nicht zumutbar. Im monatlichen Regelbedarf von Hartz IV bzw. der Grundsicherung von z.Zt. 404,00 Euro/Haushaltsvorstand sind keine Gesundheitskosten vorgesehen. Daher ist die Zuzahlung für Krankenhausaufenthalte bzw. Medikamente usw. nach Ansicht der...