Politik
Bundesverwaltungsgericht: Keine Windvorrangzonen in Haltern
Haltern. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die Nichtzulassungs-beschwerde der Stadt Haltern am See gegen die Ausweisung von Windkonzentrationszonen zurückgewiesen. Damit ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) NRW vom 22. September 2015 rechtskräftig und der entsprechende sachliche Teilflächennutzungsplan endgültig unwirksam. Damit gibt es im Halterner Stadtgebiet keine Windvorrangzonen mehr. Das BVerwG führt in seinem Beschluss vom 12. Mai aus, dass das OVG sein Urteil...