Ratgeber
§ § pro Arbeitnehmer/In §§
NICHT per Telefon kündigen lassen Das Landesarbeitsgericht hat die Kündigung per Telefon für Nichtig erklärt. Trotz Bestätigung der Arbeitnehmerin . Also, nicht verunsichern lassen . Und nicht gleich alles hinnehmen ! ! http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={1587ADF5-D367-429A-9FA1-46E65BB35771} https://www.jurion.de/Urteile/LAG-Rheinland-Pfalz/2013-06-24/5-Sa-87_13 1.Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern...