Überregionales
Die Kinder – und Jugendhilfeeinrichtung St. Josef hat keine Befugnis darüber.
Die Kinder – und Jugendhilfeeinrichtung St. Josef hat keine Befugnis darüber zu entscheiden, ob die ihr anvertrauten Jugendlichen an und erst recht nicht an welchen Auslandsaufenthalten oder ähnlichen Maßnahmen teilnehmen. Richtigstellung zum Bericht der ARD in der Sendung „Monitor“ am Donnerstag 30. April 2015 um 21:45 Uhr. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt entweder bei den Eltern oder bei den zuständigen Jugendämtern, Absprachen oder gar Verträge mit Firmen, die solche Maßnahmen...