kein Anspruch auf Entschädigung

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Archivfoto vom Lockdown im Frühjahr, hier die Elsässerstraße in Oberhausen. Ein Sportgeschäft hatte auf Entschädigung der Umsatzeinbußen geklagt - ohne Erfolg. Foto: Jörg Vorholt

Sportgeschäft hatte geklagt
Keine coronabedingte Entschädigung vom Land NRW

Mit Urteil vom 12. Mai 2021 hat die 2b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (Staatshaftungskammer, 2b O 110/20) die Klage eines Sportgeschäfts auf Zahlung einer Entschädigung wegen Schließung seines Geschäfts aufgrund der Coronaschutzverordnung abgewiesen. Die Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 22. März 2020 untersagte in § 5 Abs. 4 den Betrieb nahezu aller Einzelhandelsgeschäfte. Auch der Kläger musste sein Sportgeschäft bis zum 27. April 2020 schließen und erlitt dadurch...

  • Düsseldorf
  • 17.05.21
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