Kein öffentliches Interesse

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Schiedsamt Essen
Ein Aspekt der Streitschlichtung: „Kein öffentliches Interesse“

Hat die Staatsanwaltschaft, etwa bei einer einfachen Körperverletzung, den Geschädigten auf den Privatklageweg verwiesen (kein öffentliches Interesse), kann ein Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens bei dem örtlich zuständigen Schiedsamt gestellt werden. Dieser Versuch der Streitschlichtung zwischen den Konfliktparteien ist in NRW in einigen Fällen  vor der Klageerhebung zwingend vorgeschrieben. Mit Hilfe der Schiedsperson haben die Parteien die Chance, eine einvernehmliche Lösung...

  • Essen-Ruhr
  • 23.06.20
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