Schornsteinfeger behält die Kontrolle
Gerade war er zu Silvester noch als das Glückssymbol schlechthin unterwegs, nun sorgt der Schornsteinfeger für Irritation: Das neue Schornsteinfeger-Handwerksgesetz erlaubt Hausbesitzern und Hauseigentümern nämlich ab 2013 die freie Wahl eines Schornsteinfeger-Fachbetriebes. "Damit geht aber auch die Verantwortung an diese über, die Reinigung und Überprüfung von „kehr- und prüfungspflichtigen Anlagen“ (Kamine und Feuerstätten) fristgerecht zu veranlassen. Der Nachweis über die frist- und...