Hartz-IV-Empfänger zahlen bei Miete mit - 620 Millionen Euro für Unterbringung nicht von Jobcentern gedeckt
Eigentlich sollen die Kosten der Unterkunft für Leistungsberechtigte durch die Kommunen übernommen werden. In § 22 SGB II heißt es: „Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.“ Allerdings ist diese sogenannte Angemessenheit ein unbestimmter Rechtsbegriff, der der Überprüfung und Bewertung durch das Sozialgericht bedarf. Für die Vorgaben für den Märkischen Kreis steht diese gerichtliche Überprüfung noch immer aus. Das...