Kassensicherungsverordnung KassenSichV

Beiträge zum Thema Kassensicherungsverordnung KassenSichV

Politik

Belegausgabepflicht ab 1. Januar 2020
Bon-Wahnsinn und Umweltsauerei – Macht das Sinn?

Spülmaschine, Fernseher, PC oder Handy kaufen und auf den Kassenbon verzichten? Das wäre eine Dummheit. Denn damit kann der Kunde innerhalb der Gewährleistungspflicht am einfachsten sein Recht auf ein funktionierendes Gerät durchsetzen. Auch beim wöchentlichen Großeinkauf macht so ein Bon durchaus Sinn. Alles korrekt aufgelistet? Nichts mehrfach eingetippt oder teurer als am Regal oder in der Werbung angegeben? Aber ein Bon für ein Brötchen? Oder ein Brot? Oder für eine Lakritzschnecke und ein...

  • Duisburg
  • 18.12.19
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Politik
Er hat's getestet: Bäckermeister Thomas Potthast vor dem Kassenbon-Haufen, der an einem einzigen Tag zustande kommt. Ab dem 1. Januar 2020 muss laut Finanzministerium für jeden, auch noch so kleinen Kauf ein Bon ausgedruckt und dem Kunden in die Hand gedrückt werden.  | Foto: Frank Preuß
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Bevorstehende Kassenbon-Pflicht lässt nicht nur Duisburger Bäckermeister Potthast Kopf schütteln
Wes Brot ich ess, des Bon ich nehmen muss

"Ein Brötchen." "Gerne, macht 35 Cent. Und hier der Kassenbon." Ja, den gibt's ab dem 1. Januar 2020, gesetzlich vorgeschrieben, zwingend dazu. Ob der Kunde oder der Bäcker wollen oder nicht. Auch Bäckermeister Thomas Potthast aus Buchholz, seit fast 25 Jahren vor Ort, kann darüber nur den Kopf schütteln. Um den drohenden Kassenbon- und Müllwahnsinn greifbar zu machen, haben Bäcker Potthast und seine Frau Susanne einen Tag lang schon mal probeweise Bons für jeden Kauf ausgedruckt. Die großen...

  • Duisburg
  • 17.12.19
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Wirtschaft
Rim Khemiri-Kiwus und Roland Schüren zeigen, welche Mengen an Bons täglich nur im Back-Stubenladen am Hildener Mühlenbachweg 9 anfallen.  | Foto: Michael de Clerque

Protestaktion auch in Hilden
Bäcker fordern Transparenz

Ab dem 1.1.2020 wird die neue Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) des Bundesfinanzministeriums gelten. Ein wesentlicher Bestandteil der Neuerung: Die Kassenbon-Ausgabepflicht. Das bedeutet, dass für jeden Einkauf, auch wenn nur beispielsweise zwei Brötchen gekauft werden, ein Kassenbon ausgedruckt und dem Kunden überreicht werden muss. "Völliger Unsinn", finden die Bäcker. 400 Bäume fallen nur für Bäckerbons"Das sind bei uns gut 2.700.000 Bons pro Jahr zusätzlich zu den wenigen bereits auf...

  • Hilden
  • 11.12.19
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