Ratgeber
Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf informiert
Was an den tollen Tagen erlaubt ist – und was nicht
Die „fünfte Jahreszeit“ steht kurz vor ihrem Höhepunkt und das Rheinland steht traditionell Kopf! Aber: Ist jetzt wirklich alles erlaubt? „Jein“, sagt dazu Markus Nasch, Rechtsreferent der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf, und weist auf folgende Fußangeln hin: Weder Altweiber, noch Rosenmontag sind Feiertage und daher nicht automatisch frei – es sei denn, dies sei seit drei Jahren und mehr betriebliche Übung. Auch über Ausmaß des Feierns und Verkleidens sowie über den Genuss von...