Ergänzung zur Corona-Schutzverordnung
Nur mit negativem Schnelltest ist Shoppen weiter erlaubt
Wer ab dem 26. März einen tagesaktuellen negativen Schnelltest vorweisen kann, hat die Möglichkeit trotz der geltenden Corona-Notbremse, Geschäfte, Museen sowie körpernahe Dienstleistungen mit vorheriger Terminbuchung, zu besuchen. Bundeskanzlerin Merkel allerdings verurteilt diese Maßnahmen zu tiefst. In Abstimmung mit den Kreisangehörigen Städten und dem Land Nordrhein-Westfalen hat der Kreis Mettmann , heute am 28. März 2021, eine für das gesamte Kreisgebiet geltende Allgemeinverfügung...