Karfreitag

Beiträge zum Thema Karfreitag

Ratgeber
Foto: Symbolbild/Lokalkompass

Veranstaltungen sind verboten
Karfreitag ist ein stiller Feiertag

Der Bereich Öffentliche Ordnung macht darauf aufmerksam, dass der Karfreitag zu den so genannten Stillen Feiertagen gehört. Deshalb sind bereits ab heute, Gründonnerstag, 14. April, ab 18 Uhr öffentliche Tanzveranstaltungen und am Karfreitag, 15. April, Veranstaltungen der nachstehenden Aufzählung verboten; das Verbot gilt bis Karsamstag, 6 Uhr. - Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen; - sportliche und ähnliche Veranstaltungen, einschließlich Pferderennen und...

  • Oberhausen
  • 14.04.22
Ratgeber
Foto: Archiv

Einschränkungen zu Karfreitag
Die Regeln für den Stillen Feiertag

Der Bereich Öffentliche Ordnung macht darauf aufmerksam, dass der Karfreitag zu den so genannten Stillen Feiertagen gehört und deshalb bereits am Gründonnerstag, 18. April, ab 18 Uhr öffentliche Tanzveranstaltungen und am Karfreitag folgende Veranstaltungen verboten sind: 1. Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen; 2. sportliche und ähnliche Veranstaltungen, einschließlich Pferderennen und Pferdeleistungsschauen, Zirkusveranstaltungen und Volksfeste; 3. der Betrieb von...

  • Oberhausen
  • 16.04.19
Ratgeber
Deutliche Einschränkungen für öffentliche Veranstaltungen bringt das "Sonn- und Feiertagsrecht NRW" für Gründonnerstag und Karfreitag mit sich.

Deutliche Einschränkungen durch das "Sonn- und Feiertagsrecht NRW"

Gladbeck. In Anbetracht des bevorstehenden Osterfestes macht das Ordnungsamt der Stadt Gladbeck jetzt nochmals auf die besonderen Vorschriften nach dem „Sonn- und Feiertagsrecht NRW“ aufmerksam. So ist der Karfreitag ein „stiller Feiertag“, an dem viele Veranstaltungen untersagt sind. Dies gilt unter anderem für Märkte, gewerbliche Ausstellungen, sportliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen, Volksfeste, den Betrieb von Freizeitanlagen, den Betrieb von Spielhallen (auch Wettannahmen)...

  • Gladbeck
  • 25.03.13
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