Kappungsgrenze

Beiträge zum Thema Kappungsgrenze

Ratgeber
Foto: Sebastian Sellhorst / Bodo e.V.

15 % Kappungsgrenze
Mieterhöhungen in Dortmund werden ab 01.06.2019 stärker begrenzt

In Dortmund gilt für Mieterhöhungen freifinanzierter Wohnungen (Anpassung an die sog. ortsübliche Vergleichsmiete; § 558 BGB) ab dem 01. Juni 2019 erstmals eine Kappungsgrenze von 15 % statt bisher 20%. Weitere Informationen und einen kostenfreien Ratgeber zum Thema Mieterhöhungen  finden Sie unter auf der Internetseite des Mietervereins Dortmund, an der Kampstr. 4 in der Dortmunder Innenstadt.

  • Dortmund
  • 03.06.19
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