Kabelfernsehen

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LEG umgeht Gesetzesänderung zur Kabel-TV-Versorgung

Am 30. Juni 2024 endet das sogenannte Kabelprivileg. Bis dahin können Vermietende einen Sammelvertrag für alle Wohnungen abzuschließen und die Kosten der TV-Versorgung über die Betriebskosten abzurechnen. Per Gesetz endet somit diese Versorgung mit TV automatisch zum Ende des laufenden Monats. Mieterinnen und Mieter, die ihren TV-Empfang nicht über andere Dienste wie Internet beziehen, müssen sich dann selbst um einen neuen Anbieter kümmern. Um ihm das zu erleichtern, bieten manche Vermietende...

  • Dortmund-City
  • 25.06.24
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