11:0 für die Hebammen im Rechtsstreit mit der KKEL- Einvernehmliche Lösung ist noch weit entfernt
Gladbeck. Gegen die erste Kündigungswelle aus Dezember 2016 hatten die 11 Gladbecker Hebammen gemeinsam mit ihrem Rechtsanwalt Martin Löbbecke geklagt. Alle 11 Verfahren wurden erfolgreich abgeschlossen. In den Verfahren der beiden älteren Hebammen hatte man sich mit der KKEL GmbH auf einen vorzeitigen Renteneintritt geeinigt. Dabei werden sämtliche Nachteile des vorzeitigen Renteneintritts durch Einmalzahlungen in die deutsche Rentenversicherung und in die kirchliche Zusatzversorgungskasse...