Erfolgloser Flirt bringt harte Strafe
Zwar hatte der Angeklagte so gut wie kein Erinnerungsvermögen mehr an die besagte Nacht, traute sich aber wohl selbst die Tat zu. Jedenfalls erklärte er vor Gericht durch seinen Verteidiger, alles könne so gewesen sein und gab damit die Körperverletzung auch zu. Der Angeklagte war Anfang März diesen Jahres in der Altstadt in Hattingen unterwegs gewesen. Er hatte bereits mächtig getrunken, als er in einer Kneipe auf eine junge Frau traf, die mit einem Bekannten dort war. Auch ein weiterer...