Kultur
Ruhrbistum schränkt den Betrieb ein
Hengsbach-Haus und Jugendbildungsstätte St. Altfrid bleiben geöffnet
Die verschärften Pandemie-Regeln, die seit dem gestrigen Montag zunächst bis zum 30. November in ganz Deutschland gelten, erfordern auch in den Bildungs- und Kultur-Einrichtungen des Bistums Essen einige organisatorische Änderungen. Bildungseinrichtungen dürfen beschränkt weiterarbeiten, der Kulturbetrieb ist jedoch untersagt. Für das bischöfliche Tagungszentrum Kardinal-Hengsbach-Haus in Werden und das Jugendhaus St. Altfrid in Kettwig bedeutet das: Die Häuser bleiben für gebuchte...