Die "Soziale Bürgerinitiative e.V. " informiert, "Leistungskürzung ist rechtmäßig"
Leistungskürzung ist rechtsmäßig Einem Hartz IV Empfänger dürfen die Leistungen ausnahmsweise auch gekürzt werden, wenn er zu einem Termin bei der Behörde nicht erscheint und hierzu nur eine Krankschreibung vorlegt, nich aber die verlangte Reisunfähigkeitsbescheinigung. Das Sozialgericht, siehe "Gegen Hartz IV" hat entschieden, dass eine Leistungskürzung rechtmäßig sein kann. Das Sozialgericht hat gegen die Sanktion erhobene Klage zurückgewiesen. Zwar reiche eine Krankschreibung im Regelfall...