Das LSG NRW verurteilt das Jobcenter Wuppertal zur rechtmäßigen Unterkunftskostengewährung
„Das Jobcenter Wuppertal hat bisher die »angemessenen Unterkunftskosten« an der Nettokaltmiete orientiert, das Landessozialgericht NRW (LSG) hat diese Praxis für rechtswidrig erkannt und das Jobcenter dazu verurteilt, diese in Zukunft an der Bruttokaltmiete zu orientierten. Ferner hat das LSG festgestellt, dass lediglich bis Ende 2012 ein »schlüssiges Konzept« zur Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten vorgelegen hat. Danach sind die behördlichen Ermittlungen zur Angemessenheit nicht...