Informationsfreiheit
Das Jobcenter Märkischer Kreis leugnet interne Weisungen . . . und wird der Lüge überführt . . .
2008-05-29. Eine erste IFG-Anfrage zielte bereits auf die vollständige Herausgabe bzw. Veröffentlichung sämtlicher Dienst- und Verwaltungsanweisungen für die Jobcenter-Mitarbeiter. 'Hiermit stelle ich Antrag gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG, IFG NRW) auf a) vollständige Veröffentlichung der Dienst- und Verwaltungsanweisungen für die Arge Märkischer Kreis in Ihrem Internetauftritt binnen vier Wochen b) Zustellung der vollständigen Handlungsanweisungen an meine Adresse (per Mail ist völlig...