Brandbrief
Schwere Vorwürfe gegenüber dem Jobcenter Dortmund
Abhängig Beschäftigte sind weisungsgebunden. Aber was ist mit der Remonstrationspflicht? "Hierunter wird die Pflicht des Beamten verstanden, Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen unverzüglich bei dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Für Bundesbeamtinnen und -beamte ist diese in § 63 des Bundesbeamtengesetzes (BBG), für Landesbeamtinnen und –beamte in § 36 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) geregelt. Grundsätzlich trägt der Beamte die volle persönliche...