Ratgeber
JobAgentur EN wird Jobcenter EN
Zum Jahreswechsel wird aus der JobAgentur EN das Jobcenter EN. Damit folgt die JobAgentur EN der Vorgabe des Gesetzgebers. ennepe-ruhr. Dieser hat festgeschrieben, dass Einrichtungen, die Langzeitarbeitslose betreuen und die Vorgaben des Sozialgesetzbuches II erfüllen, bundesweit als „Jobcenter“ bezeichnet werden. Zur Begründung heißt es: „Der Begriff ,Jobcenter‘ hat breite Akzeptanz und Zustimmung erfahren. Die einheitliche Regelung stellt sicher, dass nicht nur die gemeinsamen Einrichtungen...