Überregionales
Jagdprüfung findet bald statt
Wer im April vor dem Prüfungsausschuss des Kreises Mettmann die Jägerprüfung ablegen möchte, muss seinen Antrag auf Zulassung zu dieser Prüfung bis spätestens Mittwoch, 17. Februar, bei der Unteren Jagdbehörde des Kreises einreichen. Dem Antrag beizufügen ist ein amtliches Führungszeugnis, das am Tag der schriftlichen Prüfung nicht älter als sechs Monate sein darf, sowie eine von der Landesvereinigung der Jäger ausgestellte Bescheinigung, welche nicht älter als ein Jahr sein darf, über die...