Politik
Jobcenter-Versteher
. . . am liebsten hilflos und ohne Unterstützung
"Herr Wockelmann darf Ihnen daher im Rahmen der Akteneinsicht nicht beistehen." Aufrichtigkeit klingt anders. Das Gesetz auch. SGB X § 13 Bevollmächtigte und Beistände (1) Ein Beteiligter kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Verwaltungsverfahren betreffenden Verfahrenshandlungen, sofern sich aus ihrem Inhalt nicht etwas anderes ergibt. Der Bevollmächtigte hat auf Verlangen seine Vollmacht schriftlich nachzuweisen. Ein Widerruf der...